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   OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23   

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https://dejure.org/2023,35223
OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,35223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2023 - 13 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,35223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2023 - 13 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,35223)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23
    Damit der Halbteilungsgrundsatz seine Geltung als die den Versorgungsausgleich bestimmende Maxime behält, ist die als Regel formulierte Ausnahme des § 18 VersAusglG nur dann gerechtfertigt, wenn der mit ihr verfolgte Zweck erreicht werden kann (BGH NJW 2012, 1281, Abs. 22; Senat FamRZ 2022, 1682).

    Spielt der Teilungsaufwand auf Seiten des Versorgungsträgers keine entscheidende Rolle mehr, weil er über die Teilungskosten abgegolten ist, ist zudem im Rahmen der Ermessensentscheidung auf die durch die Teilung verursachten Teilungskosten und somit darauf abzustellen, ob der Halbteilungsgrundsatz aus Sicht der geschiedenen Ehegatten auch unter Berücksichtigung der mit der Teilung einhergehenden Entwertung des Anrechts einen Ausgleich des einzelnen Versorgungsbestandteils verlangt (BGH, Beschluss vom 01.02.2012, FamRZ 2012, 610-615 Rz. 31, Beschluss vom 02.09.2015, FamRZ 2015, 2125-2128 Rz. 32).

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23
    Denn der mit der Teilung und Fortführung der bereits bestehenden Konten verbundene Aufwand der Beschwerdeführerin fällt nur sehr gering aus, weil die beide Ehegatten bereits ein Versicherungskonto bei der Beschwerdeführerin haben (vgl. BGH NJW 2012, 312, Abs. 42, 48).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23
    Spielt der Teilungsaufwand auf Seiten des Versorgungsträgers keine entscheidende Rolle mehr, weil er über die Teilungskosten abgegolten ist, ist zudem im Rahmen der Ermessensentscheidung auf die durch die Teilung verursachten Teilungskosten und somit darauf abzustellen, ob der Halbteilungsgrundsatz aus Sicht der geschiedenen Ehegatten auch unter Berücksichtigung der mit der Teilung einhergehenden Entwertung des Anrechts einen Ausgleich des einzelnen Versorgungsbestandteils verlangt (BGH, Beschluss vom 01.02.2012, FamRZ 2012, 610-615 Rz. 31, Beschluss vom 02.09.2015, FamRZ 2015, 2125-2128 Rz. 32).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2016 - 2 UF 104/16

    Versorgungsausgleich: Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23
    Ein Ausgleich der Anrechte ist danach für die Ehegatten unwirtschaftlich (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 4.7.2016 - 2 UF 104/16, BeckRS 2016, 15317 Rn. 10, 11).
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